Was bedeutet Wahlarztpraxis für Sie?
Ein Wahlarzt steht in keinem Vertragsverhältnis mit einer Krankenkasse. Deshalb unterscheidet sich eine Wahlarztpraxis in vielen Punkten von einer Kassenordination. Insbesondere unterliege ich als Wahlärztin keinen von den Sozialversicherungsträgern auferlegten Einschränkungen. Dies bietet mir die Möglichkeit einer individuellen Behandlung Ihres Kindes und ausreichend Zeit, um mich Ihren Problemen anzunehmen.
Nach der Behandlung Ihres Kindes erhalten Sie eine Honorarnote, die bar oder mit Bankomatkarte bezahlt werden kann. Danach haben Sie die Möglichkeit, sich einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstatten zu lassen. Der Kostenersatz richtet sich nach den jeweiligen Kassentarifen und liegt bei den meisten Kassen bei 80 % des Kassentarifs (nicht der bezahlten Summe!).
Wenn Sie eine Zusatz- oder Wahlarztversicherung für Ihr Kind haben, bekommen Sie die Differenz von Ihrer Versicherung vollständig ersetzt.
Meine Tarife orientieren sich an der aktuellen Honorarordnung der Sozialversicherungsträger.